Mit dem Beginn des neuen Eurovision-Jahres ist bereits erstaunlich viel passiert: Der ESC 2027 hat eine Gastgeberstadt, mehrere Regeln wurden verändert oder präzisiert, ein neues Votingkonzept wird diskutiert – und ein langjähriger Sponsor zieht sich zurück. In der neuen Episode besprechen Alkis, Marco und Simon die sechs wichtigsten Entwicklungen.
Burgas statt Sofia
Nicht die bulgarische Hauptstadt Sofia, sondern Burgas an der Schwarzmeerküste wird den Eurovision Song Contest 2027 austragen. Während Simon zunächst von der überraschenden Entscheidung und den vermeintlich hohen Hotelpreisen gestresst war, sieht Alkis darin eine mögliche Parallele zur Vergabe der Olympischen Spiele 1996: Vielleicht fühlte sich Sofia zu sicher, während Burgas mit dem überzeugenderen Konzept antrat. Marco warnt jedenfalls vor vorschneller Panik und einem überheblichen westlichen Blick auf Bulgarien: Die Schwarzmeerküste ist touristisch hervorragend erschlossen, viele Hotels öffnen allerdings erst zum Saisonbeginn. Burgas könnte dem ESC mit Stränden, Resorts und eigenem Flair eine ganz besondere Farbe geben.
Neues Mindestalter
Ab 2027 müssen alle auftretenden Künstlerinnen und Künstler am Tag ihrer ersten Probe mindestens 18 Jahre alt sein; bisher lag die Grenze bei 16 Jahren. Die EBU begründet das mit dem Schutz junger Menschen vor dem enormen Druck einer ESC-Teilnahme. Wir halten die Anhebung grundsätzlich für richtig, fragen uns aber, wie sie zum weiterhin bestehenden Junior Eurovision Song Contest passt. Gerade dort erleben Kinder öffentlich Sieg und Niederlage – bis hin zum letzten Platz. Unser Fazit: Ein höheres Mindestalter allein reicht nicht; notwendig sind auch psychologische Betreuung, Awareness-Teams und ein grundsätzliches Nachdenken über die Wettbewerbsformate für Kinder und Jugendliche.
Präzisierte Playbackregeln
Vorproduzierte Backing Vocals bleiben erlaubt, dürfen künftig aber weder die Hauptmelodie mitsingen noch die live gesungene Hauptstimme ersetzen oder „unangemessen“ unterstützen. Genau dieses Wort – im englischen Regeltext „unduly“ – lässt allerdings Interpretationsspielraum. Wir begrüßen die Präzisierung dennoch als Rettungsversuch für den Livecharakter des Wettbewerbs: Große Chöre und zusätzliche Klangflächen vom Band sind weiterhin möglich, eine versteckte zweite Hauptstimme soll jedoch nicht mehr schwächere Livevocals kaschieren. Live singende Backgroundstimmen auf der Bühne bleiben selbstverständlich erlaubt.
Neue Regeln für das Hosting
Wenn ein bewaffneter Konflikt, eine geopolitische Krise oder eine andere Situation die Sicherheit und Stabilität eines Siegerlandes beeinträchtigt, kann die EBU eine unabhängige Sicherheitsprüfung veranlassen und einen anderen Sender mit der Austragung beauftragen. Für uns wirkt das weniger wie eine völlig neue Regel als wie die schriftliche Festschreibung einer bestehenden Praxis – schließlich fand der ESC 2023 trotz des ukrainischen Sieges nicht in der Ukraine statt. Diskutiert wird dennoch, ob die Regel auch auf die Debatte um Israel reagiert. Offen bleibt vor allem, wer diese „unabhängige“ Sicherheitsprüfung durchführt und nach welchen Kriterien entschieden wird.
Ein neues Votingkonzept – vorerst nur ein Plan
Die EBU arbeitet an einem reinen Onlinevoting, das Telefon- und SMS-Abstimmungen ersetzen könnte. Außerdem sollen die Stimmen auf mehrere Beiträge – etwa drei Favoriten – verteilt werden müssen, anstatt zehnmal für dasselbe Land abstimmen zu können. Das könnte organisierte Kampagnen erschweren und breiter unterstützte Songs stärken. Wir sehen aber auch Probleme: Menschen ohne passende digitale Zahlungsmöglichkeit könnten ausgeschlossen werden, während die Sender Einnahmen aus Telefon- und SMS-Votings verlieren würden. Der Vorentscheid in Bhutan, bei dem online für mehrere Songs abgestimmt werden musste und zusätzliche Stimmen gekauft werden konnten, wirkte bereits wie ein kleiner Versuchsballon. Fix beschlossen ist das neue ESC-System allerdings noch nicht.
Moroccanoil beendet das Sponsoring
Nach sechs ESC-Ausgaben verlängert Moroccanoil die Partnerschaft mit der EBU nicht. Die ursprüngliche Vereinbarung galt für fünf Ausgaben von 2020 bis 2024, verschob sich durch den Ausfall des ESC 2020 bis 2025 und wurde anschließend noch um Wien 2026 verlängert. Moroccanoil ist übrigens kein marokkanischer Ölkonzern, sondern eine israelisch gegründete Kosmetikmarke für Haar- und Körperpflege. Warum das Unternehmen aussteigt, ist nicht bekannt. Wir kritisieren vor allem die Verschwörungstheorien und antisemitischen Unterstellungen rund um das Sponsoring: Dass ein regulär auslaufender Vertrag bei einem israelischen Unternehmen sofort völlig anders interpretiert wird als bei früheren Sponsoren, sagt viel über weiterhin verbreitete antisemitische Denkmuster aus.
Die neue Episode kann man sich hier anhören:
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Foto: Creative Commons 3.0 / Vammpi