Die EBU und die Live-Geige: Ein merkwürdiger Präzedenzfall

Die EBU erlaubt Finnlands ESC-Favoriten Linda Lampenius und Pete Parkkonen erstmals seit Jahrzehnten ein Instrument live auf der Bühne zu spielen. Die Entscheidung muss zu Diskussionen über Fairness und Ausnahmeregelungen beim Eurovision Song Contest führen.

Kommentar von Marco Schreuder

1999 führte der Eurovision Song Contest eine der folgenreichsten Regeländerungen seiner Geschichte ein: Seitdem darf die Musik nur noch vom Band kommen. Die Gründe lagen auf der Hand: schnellere Umbauten, weniger technische Probleme und eine reibungslosere Fernsehshow mit Video-Ästhetik. Dem orchestralen Klang vergangener ESC-Jahrzehnte trauern heute vor allem Nostalgiker nach. Seit der Pandemie ist sogar Backgroundgesang vom Band erlaubt.

Nur wenige vergleichbare Musikbewerbe halten bis heute am Liveorchester fest, etwa das Festival di Sanremo in Italien oder das albanische Festival i Këngës – beide zugleich nationale ESC-Vorentscheidungen.

Umso bemerkenswerter ist nun eine Entscheidung der European Broadcasting Union (EBU): Die finnische Stargeigerin Linda Lampenius darf ihre Geige beim ESC live spielen. Gemeinsam mit Pete Parkkonen tritt sie mit Liekinheitin an. Der Beitrag gilt seit Wochen als Favorit auf den Sieg in Wien und führt die Wettquoten unangefochten voran.

Lampenius, die auch unter dem Namen Linda Brava auftritt, ist internationale Konzertsolistin. Dass sie ihr Instrument live spielen möchte, überrascht daher wenig. Bereits vor einigen Wochen wurde bekannt, dass Finnland bei der EBU um eine Ausnahmegenehmigung angesucht hatte. Am 6. Mai bestätigte die EBU offiziell: Die Geige darf live gespielt werden. Für Freunde echter Livemusik ist das zunächst eine erfreuliche Nachricht. Problematisch wird die Entscheidung allerdings bei genauerer Betrachtung.

Denn die Regeln waren bisher eindeutig: Instrumente auf der Bühne dienen beim ESC lediglich der Inszenierung. Tatsächlich gespielt wird nicht. Gerade die nordischen Länder unterstützten diese Entwicklung über Jahre hinweg besonders stark, weil beim ESC längst die Ästhetik einer perfekt choreografierten Fernsehshow im Vordergrund steht.

Ganz überraschend kam die Entscheidung allerdings nicht. Finnland hatte seinen Wunsch nach einer Ausnahmegenehmigung bereits vor Wochen öffentlich gemacht. Rein formal hätten andere Delegationen also ebenfalls versuchen können, eine Sonderregelung zu erhalten.

Genau darin liegt aber das Problem: Die EBU vermittelte über Jahrzehnte den Eindruck, die Regel sei ausnahmslos gültig. Andere Acts kamen daher offenbar gar nicht auf die Idee, um eine Ausnahme anzusuchen. Die ukrainische Sängerin Leléka etwa bringt mit Yaroslav Dzhus einen der bekanntesten Bandura-Spieler des Landes nach Wien – gespielt wird dennoch Playback. Auch die Luxemburger Sängerin und Geigerin Eva-Marija steht mit Violine auf der Bühne, ebenfalls nur zur Show. Veronica Fusaro spielt bei ihre Songs gerne die Gitarre, und Delta Goodrem das Klavier.

Die Entscheidung zugunsten Finnlands wirkt deshalb wie eine favoritenbedingte Ungleichbehandlung. Zumal sie extrem spät offiziell bestätigt wurde: Mitten in der Probenphase wären größere Änderungen der Performance für andere Delegationen kaum noch umsetzbar. Auch Rockbands aus Serbien oder Norwegen hätten ihre Gitarren vermutlich lieber live gespielt, statt Instrumente nur zu imitieren.

So entsteht der Eindruck, dass die EBU hier zugunsten eines Favoriten großzügig interpretierte – und die Entscheidung bewusst erst spät kommunizierte, um keine Welle weiterer Ausnahmeanträge auszulösen.

Der Fall Finnland könnte dennoch Folgen haben. Spätestens 2027 dürfte die Zahl jener Delegationen steigen, die ebenfalls Sonderregelungen beantragen. Die EBU hat damit womöglich einen Präzedenzfall geschaffen, den sie künftig nur schwer wieder einfangen kann. Und einmal mehr zeigt sich die EBU als situationselastischer Veranstalter ohne klare Linie.

Foto: EBU / Sarah Louise Bennett

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